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   BVerwG, 12.11.2020 - 6 B 36.20   

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https://dejure.org/2020,38595
BVerwG, 12.11.2020 - 6 B 36.20 (https://dejure.org/2020,38595)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.2020 - 6 B 36.20 (https://dejure.org/2020,38595)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 2020 - 6 B 36.20 (https://dejure.org/2020,38595)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtsstreit um die Weitergewährung der dem Kläger im Zuge von Bleibeverhandlungen im Jahr 2010 zugesagten zusätzlichen Ausstattung seines Lehrstuhls mit einer anteiligen E 13-Stelle, 50 000 EUR für IT-Ausstattung, bis zu 20 000 EUR für Renovierungsarbeiten und 25 000 ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.01.2015 - 6 B 43.14

    Modularer Studiengang; Akkreditierung; Lern- und Prüfungseinheit der Module;

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2020 - 6 B 36.20
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage auf der Grundlage der bundesgerichtlichen Rechtsprechung eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. m.w.N. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 6 B 43.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:270115B6B43.14.0] - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 421 Rn. 8).

    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht einen Aspekt des Vorbringens eines Beteiligten in den Urteilsgründen nicht erwähnt hat, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht in Erwägung gezogen, wenn er nach dem materiell-rechtlichen Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 6 B 43.14 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 421 Rn. 25 m.w.N.).

  • BVerwG, 21.02.2019 - 2 C 50.16

    Alimentation; Auslegung; Auslegungsregel; Besoldung; Feststellungsbegehren;

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2020 - 6 B 36.20
    Dieser hat in den Blick zu nehmen, welchen Zweck der Erklärende verfolgt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2019 - 2 C 50.16 [ECLI:DE:BVerwG:2019:210219U2C50.16.0] - Buchholz 230 § 126 BRRG Nr. 27 Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.05.2012 - 3 C 12.11

    Verwaltungsakt; rechtswidriger Verwaltungsakt; Rücknahme eines Verwaltungsakts;

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2020 - 6 B 36.20
    Nach den Auslegungsregeln ist eine Willenserklärung unter Berücksichtigung der Begleitumstände auszulegen, unter denen sie abgegeben worden ist (BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2012 - 3 C 12.11 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 113 Rn. 16).
  • BVerwG, 17.08.2009 - 6 B 9.09

    Berufungsvereinbarung; Bestandsschutz; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2020 - 6 B 36.20
    Beruht ein Urteil auf der Auslegung und Anwendung irrevisiblen Landesrechts, kann sich eine rechtsgrundsätzliche Frage im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur in Bezug auf die bundesverfassungsrechtlichen Maßstäbe stellen, an denen das Landesrecht zu messen ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. August 2009 - 6 B 9.09 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 166 Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.07.2016 - 6 B 13.16

    Personelle und sachliche Ausstattung von Hochschullehrern

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2020 - 6 B 36.20
    Regelungen in den Landeshochschulgesetzen, die sich mit Berufungsvereinbarungen und -zusagen gegenüber Hochschullehrern befassen, gehören dem nach § 137 Abs. 1 Nr. 1, § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 560 ZPO irrevisiblen Landesrecht an (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2016 - 6 B 13.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:040716B6B13.16.0] - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 189 Rn. 8 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2022 - 11 B 6.19
    Dies ergibt sich daraus, dass sie die ergänzenden Unterlagen ausdrücklich "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" vorgelegt hat, sodass auch der Beklagte bei objektiver Betrachtung und unter Berücksichtigung der Begleitumstände (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 12. November 2020 - 6 B 36/20 - juris Rn. 9) davon ausgehen musste, die Klägerin halte an ihrem ursprünglichen Begehren fest.

    Maßgeblich ist, wie der Empfänger die Erklärung der Behörde unter Berücksichtigung der ihm erkennbaren Umstände und des Zwecks der Erklärung bei objektiver Würdigung verstehen muss (BVerwG, Beschluss vom 12. November 2020 - 6 B 36/20 - juris Rn. 9; Schröder, in: Schoch/Schneider, VwVfG, § 36 Rn. 41 m.w.N.).

    Da es jedoch - wie ausgeführt - im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht vorrangig auf eine formale Betrachtung der Maßgabe, d.h. ihre Bezeichnung bzw. ihre Zuordnung in dem angegriffenen Bescheid, und auch nicht vorrangig auf den erklärten Willen des Beklagten ankommt, sondern auf den "objektivierten Empfängerhorizont" gemäß §§ 133, 157 BGB (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. November 2020 - 6 B 36/20 - juris Rn. 9), qualifiziert der Senat die Maßgabe entgegen der Ansicht des Beklagten nicht als Inhalts-, sondern als Nebenbestimmung.

  • VG Bremen, 09.03.2021 - 5 V 400/21

    Eröffnung eines Outdoor-Trainingsgeländes - Feststellender Verwaltungsakt;

    Auch die Begleitumstände, unter denen die Willenserklärung abgegeben wurde, sind bei der Auslegung zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 12.11.2020 - 6 B 36/20 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 24.07.2018 - 6 B 75.17 -, juris Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2022 - 13 A 2098/19

    Erteilung der beantragten eigenwirtschaftlichen Linienverkehrsgenehmigung i.R.d.

    Auch die Beigeladene zu 1. stellt mit ihrem Zulassungsvorbringen nicht durchgreifend in Abrede, dass ihre Erklärungen nach den auch im öffentlichen Recht für die Auslegung maßgeblichen §§ 133, 157 BGB so zu verstehen waren, vgl. zur Auslegung von Willenserklärungen: BVerwG, Beschluss vom 12. November 2020 - 6 B 36.20 -, juris, Rn. 9; OVG NRW, Urteil vom 14. Dezember 2020 - 4 A 1992/16 -, juris, Rn. 37 f., m. w. N., wie das Verwaltungsgericht sie verstanden hat.
  • VG Berlin, 23.03.2023 - 1 K 65.18

    Erhebung einer straßenrechtlichen Sondernutzungsgebühr: Anbringung einer Werbung

    Maßgeblich ist, wie der Empfänger die Erklärung der Behörde unter Berücksichtigung der ihm erkennbaren Umstände und des Zwecks der Erklärung bei objektiver Würdigung verstehen muss (BVerwG, Beschluss vom 12. November 2020 - 6 B 36/20, juris Rn. 9; Schröder, in: Schoch/Schneider, VwVfG, Werkstand: 3. EL August 2022, § 36 Rn. 41 m.w.N.).
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